Notfallantikonzeption – “Pille danach”

Notfallantikonzeption – “Pille danach”

Unter der Notfallantikonzeption (Notfallverhütung, umgangssprachlich “Pille danach”) wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem innerhalb von 24 – 120 Stunden (also bis zu fünf Tage) nach einem ungeschützten Sexualkontakt/ Geschlechtsverkehr ein Hormonpräparat (Wirkstoff Ulipristal) aus der Gruppe der Gestagene (Gelbkörperhormone) nach ärztlichem Rezept eingenommen wird. Das Medikament wirkt als Hormon auf die Schleimhaut (Endometrium) der Gebärmutter (Uterus). Mit hoher Sicherheit wird damit die Einnistung einer durch ein Spermium befruchtete Eizelle in das Gewebsbett der Gebärmutter verhindert.

Die Notfallantikonzeption kann vom Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (also auch von Ihrem Hausarzt MR Dr.med. Stefan Trautwein) nach einer entsprechenden ärztlichen Beurteilung verordnet, rezeptiert und allenfalls auch über die ärztliche Hausapotheke abgegeben werden.

Informell wird eine Zyklusanamnese erhoben, sowie generelle Maßnahmen der Empfängnisverhütung besprochen, zudem wird auch auf Methoden zur Vermeidung von sexuell übertragbaren Erkrankungen hingewiesen (Verwendung von Kondomen).

Jedenfalls soll in weiterer Folge ein einfacher Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Sollte es sich um einen Sexualkontakt handeln, der nicht im klaren Einvernehmen der Partner stattgefunden hat (“NUR JA heißt JA”), so soll in jedem Fall ein Kontakt an einer dafür eingerichteten Spezialambulanz zur weiteren Abklärung stattfinden.

Eine allgemeinmedizinische Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen (z.B. HIV, Hepatitis C, Chlamydien, etc.) steht niederschwellig mit unserer Ordination am Standort Grünau im Almtal zur Verfügung.

Ab dem III.Quartal2023 wurde der Bereitschaftsdienst der Hausärzte eingeschränkt:
Die zeitliche Einteilung ist nicht unbedingt logischer und einfacher geworden.
Für Notfälle(!) sind wir (Ordination Trautwein) in Bereitschaft erreichbar wochentags von 07:00 – 14:00
Gemäß der Bereitschaftsordnung (Ärztekammer, Gesundheitskassa) ist jede/r Kassenvertragsarzt/- ärztin für seine (ihre) Patient/innen verpflichtet von 07:00 – 14:00 erreichbar zu sein).
Werktage Mo – Fr:
Für die Zeit von 14:00 – 19:00 besteht eine übergeordnete Bereitschaft durch eine diensthabende Ordination.
Von 19:00 – 23:00 ist ein HÄND Visitendienst für den Sprengel “Bezirk Gmunden NORD” eingerichtet. (Disposition/ Information über Telefonnummer “141”).
Samstage/ Sonn- und Feiertage:
Von 08:00-12:00 hat eine allgemeinmedizinische Ordination geöffnet, dann (14:00 – 23:00) kann nur noch je nach Dringlichkeit ein Hausbesuch durchgeführt werden (abfragbar über “141”)
Mo – So Nacht 23:00 – 07:00:
Es steht nur noch eine telefonische Beratung über 1450 zur Verfügung

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