Alkoholberatung Land Oberösterreich

Alkoholberatung Land Oberösterreich

  • österreichische Dialogwoche Alkohol 08-14MAI2023 – WIE VIEL IST ZU VIEL?

Aus ärztlich medizinischer Sicht gibt es prinzipiell keinen gesundheitsfördernden Alkoholkonsum. Es kann lediglich kritischer (abusiver) von unkritischem Konsum unterschieden werden.

  • Potentiell gesundheitsschädigende Mengen sind definierbar:

Beurteilen Sie dazu das Ausmaß des Problems:

Alkoholkonsum > 21 Einheiten/ Woche (bei Männern) bzw. > 14 Einheiten/ Woche (bei Frauen) und/ oder gGT oder MCV erhöht und/ oder Alkohlkonsum zur Linderung von Problemen.
1 Einheit entspricht: 1/8 Liter Wein, 0,3 Liter Bier oder 1 kleiner Schnaps

 

hilfreich ist auch das CAGE questionaire:
Die vier CAGE Fragen:

Cutdown – haben Sie manchmal das Gefühl, Sie sollten Ihren Alkoholkonsum reduzieren?
Angry – reagieren Sie ärgerlich oder gereizt, wenn Sie auf Ihr Alkoholtrinken angesprochen werden?
Guilty – Fühlen Sie sich manchmal schuldig oder als Versager, weil Sie ihre Trinkgewohnheiten nicht in den Griff bekommen?
Eye-opener – Haben Sie es erlebt, daß Sie nach einem durchtrunkenen abend nächsten Morgen Alkohol getrunken haben und es ging Ihnen schlagartig besser?

  • Tipps zur Einschränkung des Alkohlkonsums:

1. Vermeiden Sie Situationen, in denen das Risiko von Alkoholexzessen erhöht ist.
2. Wählen Sie von vornherein so lange wie möglich alkoholarme oder alkoholfreie Getränke.
3. Legen Sie alkoholfreie Tage (mindestens 2 – 3 pro Woche) ein.
4. Verhindern oder vermindern Sie die Gelegenheiten, in denene „Runden“ ausgegeben werden.
5. Ersetzen Sie den Teil Ihrer Sozialaktivität bei dem viel Alkohol getrunken wird durch andere Freizeitaktivitätene (Austausch gegen Sport, Kultur, Veranstaltungen, etc.)

http://www.dialogwoche-alkohol.at

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Ab dem III.Quartal2023 wurde der Bereitschaftsdienst der Hausärzte eingeschränkt:
Die zeitliche Einteilung ist nicht unbedingt logischer und einfacher geworden.
Für Notfälle(!) sind wir (Ordination Trautwein) in Bereitschaft erreichbar wochentags von 07:00 – 14:00
Gemäß der Bereitschaftsordnung (Ärztekammer, Gesundheitskassa) ist jede/r Kassenvertragsarzt/- ärztin für seine (ihre) Patient/innen verpflichtet von 07:00 – 14:00 erreichbar zu sein).
Werktage Mo – Fr:
Für die Zeit von 14:00 – 19:00 besteht eine übergeordnete Bereitschaft durch eine diensthabende Ordination.
Von 19:00 – 23:00 ist ein HÄND Visitendienst für den Sprengel „Bezirk Gmunden NORD“ eingerichtet. (Disposition/ Information über Telefonnummer „141“).
Samstage/ Sonn- und Feiertage:
Von 08:00-12:00 hat eine allgemeinmedizinische Ordination geöffnet, dann (14:00 – 23:00) kann nur noch je nach Dringlichkeit ein Hausbesuch durchgeführt werden (abfragbar über „141“)
Mo – So Nacht 23:00 – 07:00:
Es steht nur noch eine telefonische Beratung über 1450 zur Verfügung

… lesen Sie hiezu auch den Blog …